Eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt alle relevanten EU-Richtlinien erfüllt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der CE-Kennzeichnung und damit Voraussetzung, ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr zu bringen.
Wichtig zur Einordnung:
- Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen am Produkt/Typenschild.
- Die Konformitätserklärung ist das rechtliche Fundament dahinter: Ohne Konformitätserklärung keine rechtmäßige CE-Kennzeichnung.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Rechtsgrundlage des CE-Zeichens: Die Konformitätserklärung bestätigt die Erfüllung aller relevanten EU-Richtlinien/Verordnungen.
- Pflicht für den Marktzugang: Ohne gültige Konformitätserklärung dürfen CE-pflichtige Produkte nicht frei in der EU verkauft werden.
- Verantwortung des Herstellers: Die Konformitätserklärung wird in alleiniger Verantwortung ausgestellt und unterschrieben.
- Zentrale Inhalte: Produktdaten, relevante EU-Richtlinien, angewandte Normen und Unterschrift des Herstellers bzw. Inverkehrbringers.
- Aufbewahrungspflicht: Die Konformitätserklärung und dazugehörige Unterlagen müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden.
Wofür braucht man eine Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung dient in erster Linie als Nachweis der Rechtskonformität. Mit ihr bestätigt der Hersteller, dass alle einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen – wie etwa Maschinen-, Niederspannungs-, EMV- oder RoHS-Richtlinie – eingehalten wurden. Gleichzeitig ist sie die Eintrittskarte für den europäischen Markt: Ohne eine korrekt ausgestellte Konformitätserklärung darf ein CE-pflichtiges Produkt nicht frei in der EU verkauft werden.
Darüber hinaus spielt sie eine zentrale Rolle bei der Haftung und Marktaufsicht. Behörden, Zoll und Marktüberwachungsstellen fordern die Konformitätserklärung im Zweifel an. Liegt sie nicht vor oder enthält Fehler, drohen Verkaufsverbote, Rückrufaktionen und empfindliche Bußgelder.
Hinweis: Für unvollständige Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gibt es statt einer Konformitätserklärung eine Einbauerklärung.
In welchen Bereichen ist die Konformitätserklärung typischerweise Pflicht?

- Maschinenbau (Maschinenrichtlinie bzw. neu die Maschinenverordnung)
- Elektro- und Elektronikgeräte (Niederspannung, EMV, RoHS)
- Funk- und IT-Produkte (Funkanlagenrichtlinie)
- Spielzeug (Spielzeugrichtlinie)
- Medizinprodukte (Verordnung über Medizinprodukte)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend – entscheidend ist immer der anwendbare Rechtsrahmen des konkreten Produkts.
Wer ist verantwortlich? (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler)
Hersteller/Bevollmächtigter: erstellt und unterzeichnet die Konformitätserklärung, hält die Technische Dokumentation bereit.
Importeure: müssen sicherstellen, dass eine gültige Konformitätserklärung existiert und auf Anfrage bereitgestellt werden kann.
Händler/Vertreiber: prüfen grundlegende Konformitätsanforderungen (u.a. CE-Zeichen, Sprache, Konformitätserklärung-Verfügbarkeit) und dürfen keine erkennbar nichtkonforme Produkte in Verkehr bringen.
Was gehört in eine Konformitätserklärung?
- Produktidentifikation (Typ, Modell, Artikel-/Serien-Nr.)
- Name und Anschrift des Herstellers bzw. Bevollmächtigten
- Eindeutige Konformitätsformel (z. B. „erklärt in alleiniger Verantwortung…“)
- Liste der für das Produkt geltenden Richtlinien und Verordnungen
- Angewandte harmonisierte Normen und ggf. sonstige technische Spezifikationen
- Benannte Stelle (nur wenn vorgeschrieben, mit Kenn-Nr. und ggf. Zertifikatsreferenz)
- Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift der verantwortlichen Person
Format & Sprache: Schriftlich, unterzeichnet (hand- oder qualifizierte eSignatur) in der Amtssprache des Zielmarkts, in dem das Produkt bereitgestellt wird.
Muster: Aufbau einer EU-Konformitätserklärung (Beispiel)
EU-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Hersteller: Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, DE
Produkt: Verpackungsmaschine Typ VM-200, Art.-Nr. 4711, Serien-Nr. 2025-001
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das oben bezeichnete Produkt den folgenden Rechtsvorschriften entspricht:
- 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
- 2014/30/EU (EMV)
- 2011/65/EU (RoHS), ggf. Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863
Angewandte harmonisierte Normen:
- EN ISO 12100:2010
- EN 60204-1:2018
- EN ISO 13849-1:2015
- EN ISO 20607:2020
Benannte Stelle (falls zutreffend): NB-1234, Zertifikat Nr. 1234-AB-2025
Ort, Datum: Musterstadt, 18.08.2025
Name, Funktion: Max Beispiel, Leiter Technik
Unterschrift: ______________________
6 Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Falsch aufgeführte oder gar fehlende EU-Richtlinien
Fehler 2: Aufführung veralteter Normen.
Fehler 3: Unklare Produktidentifikation (Produkt nicht eindeutig zuordenbar ).
Fehler 4: Unbefugte Unterschrift (nicht zeichnungsberechtigte Person).
Fehler 5: Widersprüche zwischen Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und Typenschild.
Fehler 6: Einbauerklärung vs. Konformitätserklärung verwechselt.
Tipp: Vor Ausstellung eine formale Plausibilitätsprüfung per Checkliste durchführen.
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- Checklisten & Vorlagen für Konformitätserklärung/Einbauerklärung
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Ergebnis: rechtssichere Unterlagen, weniger Schleifen mit der Marktaufsicht, schnellerer Marktzugang.
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Kurz-Checkliste: Ist Ihre Konformitätserklärung vollständig?
- Produkt, Typ, Serien-/Chargen-Nr. eindeutig
- Hersteller/Bevollmächtigter mit Adresse genannt
- Relevante EU-Richtlinien/Verordnungen vollständig
- Harmonisierte Normen aufgelistet
- Ggf. Benannte Stelle mit Kenn-Nr. angegeben
- Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
- Aufbewahrung (i. d. R. 10 Jahre) gesichert
Häufig gestellte Fragen zur Konformitätserklärung (FAQ)
Wer unterschreibt?
Eine vom Hersteller bevollmächtigte, verantwortliche Person (z. B. Geschäftsführung/Prokurist).
Muss die Konformitätserklärung dem Produkt beiliegen?
Ja, die Konformitätserklärung muss bei Auslieferung einer Maschine mitgeliefert werden. Das kann aber auch digital geschehen.
Wie lange aufbewahren?
Die Konformitätserklärung muss 10 Jahre ab dem Datum der Inverkehrbringung aufbewahrt werden.
In welcher Sprache muss ich die Konformitätserklärung erstellen?
Die Konformitätserklärung muss immer in der Sprache des Landes erstellt werden, in dem die Maschine verwendet wird. Für die Erstellung der Konformitätserklärung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Konformitätserklärung ist kein “Nice-to-have“, sondern der rechtliche Grundstein Ihres Produktes, Ihrer CE-Kennzeichnung. mt-redaktion begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung.
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