FAQs
Erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Leistungen in der Technischen Dokumentation und Beratung.
Egal ob es um Normen, Redaktionssysteme oder Prozessoptimierung geht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Häufig gestellte Fragen
Beratung
Ein Redaktionssystem ist eine Softwarelösung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Anleitungen effizient und strukturiert zu erstellen, zu verwalten und zu pflegen. Dadurch vermeiden Sie redundante Inhalte, reduzieren den Pflegeaufwand und die Übersetzungskosten und sichern sich einen effizienteren Erstellungsprozess. Besonders bei komplexen Produkten mit einer hohen Variantenvielfalt spart das System langfristig Zeit und somit Kosten.
Wir analysieren zunächst Ihre Anforderungen, Bedürfnisse und ggf. Ihre bestehenden Dokumente und Prozesse. Anschließend beraten wir Sie praxisnah, welche Richtlinien und Normen relevant für Sie sind, wie Sie diese richtig anwenden und somit Ihre Anleitungen und Technische Dokumentation rechtssicher und normkonform gestalten können.
Unsere Workshops richten sich an Technische Redakteure, Entwickler und Fachabteilungen, die ihre Redaktionsprozesse verbessern möchten. Inhalte und Schwerpunkte werden individuell an Ihr Unternehmen angepasst, von Grundlagen der Technischen Redaktion bis zur Optimierung bestehender Prozesse.
Bei einer Dokumentenanalyse prüfen wir Ihre vorhandenen Anleitungen hinsichtlich Inhalt, Struktur, Verständlichkeit und Normkonformität. Das Ergebnis ist ein klarer Maßnahmenplan, der aufzeigt, wie Sie Qualität, Effizienz und Rechtssicherheit Ihrer Anleitungen verbessern können.
Schlechte Prozesse verursachen Fehler und sorgen für einen ineffiziente Erstellungsablauf Ihrer Technischen Dokumentation und Anleitungen. Durch die Optimierung redaktioneller Prozesse schaffen Sie klare Abläufe, definierte Verantwortlichkeiten und minimieren Ihre Fehlerquote. In einer Prozessoptimierung identifizieren Schwachstellen in Ihrem Redaktionsprozess und entwickeln passgenaue Lösungen.
Technische Dokumentation
Eine Einbauerklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, das der Hersteller einer unvollständigen Maschine ausstellt. Sie bestätigt, dass die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht werden darf, obwohl sie noch nicht alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, unter der Bedingung, dass sie erst nach Einbau in eine vollständige Maschine diese Anforderungen erfüllt.
Eine Konformitätserklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, das der Hersteller einer Maschine ausstellt. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bestätigt, dass die Maschine alle zutreffenden einschlägigen EU-Richtlinien und Normen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und somit für das Inverkehrbringen Ihrer Maschine oder Anlage.
Ja, die gibt es. Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 gibt allgemeine Anforderungen an die Erstellung von Nutzungsinformationen vor. Dabei beschreibt die Norm wichtige Grundprinzipien zur Informationsqualität, zum Informationsmanagementprozess und zu den Inhalten von Nutzungsinformationen. Des Weiteren ist die für den Maschinen- und Anlagenbau speziellere DIN EN ISO 20607 relevant. Diese Norm stellt Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen.
Die grundlegenden Sicherheitshinweise sind in der Anleitung in einem eigenen Kapitel zu beschreiben. In diesem Kapitel müssen die grundlegenden Sicherheitsaspekte und Gefahren, die in mehreren Phasen der Produktnutzung auftreten, beschrieben werden. Diese Inhalte müssen nicht besonders hervorgehoben werden. Es macht keinen Sinn, eine Sammlung aller Warnhinweise, die in der Anleitung vorkommen, hier aufzulisten.
Warnhinweise dagegen müssen innerhalb der Anleitung an den spezifischen Gefahrenstellen platziert sein. Warnhinweise müssen gegenüber dem restlichen Text hervorgehoben werden. Daher ist es ratsam, sich hier and er ANSI Z 535 zu orientieren.
Die Betriebsanleitung muss laut der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der Amtssprache des Ziellandes verfasst sein. Also in der Sprache, die im jeweiligen EU-Land vorgeschrieben ist. Liefern Sie als Hersteller Ihre Maschine z.B. nach Schweden, so müssen Sie die dazugehörige Betriebsanleitung in schwedisch bereitstellen.
Ja, das ist möglich. Sie können bestimmte Teile der Betriebsanleitung in einer eigenständigen Anleitung umsetzen. Eignen würde sich dafür eine separate Transportanleitung, die den Transport beschreibt oder eine separate Wartungsanleitung für die Wartung einer Maschine oder Anlage. Dies kann dann Sinne ergeben, wenn die separate Anleitung für eine spezielle Zielgruppe, einen speziellen Anwender benötigt wird, der sich von der restlichen Betriebsanleitung unterscheidet. Bei solch einer Umsetzung muss der Zusammenhang der einzelnen Anleitungen klar erkennbar sein. Es muss ersichtlich sein, welche Anleitung für welchen Zweck existiert und welche Inhalte darin vorkommen.
Zusätzlich zur Betriebsanleitung müssen dem Kunden weitere Unterlagen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Verpflichtend ist die Konformitätserklärung. Welche Dokumente zusätzlich dazu notwendig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vereinfacht gesagt ist es aber so, dass dem Kunden die Unterlagen bereitgestellt werden müssen, die es für eine sichere Nutzung entlang des Lebenszyklus benötigt. Dies können folgende Dokumente sein:
- Funktionspläne wie z.B. Stromlaufplan, Pneumatikplan, Verrohrungsschema usw.
- Zulieferer-Dokumentationen von verbauten Komponenten
- Gesamtlayout, Aufstellzeichnung usw.
- Stücklisten
- Ersatzteillisten
- Materialzeugnisse, Prüfprotokolle, Zertifikate