Was ist eine Einbauerklärung?
Eine Einbauerklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, das der Hersteller einer unvollständigen Maschine ausstellt. Sie bestätigt, dass die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht werden darf, obwohl sie noch nicht alle Sicherheitsanforderungen erfüllt – unter der Bedingung, dass sie erst nach Einbau in eine vollständige Maschine diese Anforderungen erfüllt.
Die Einbauerklärung muss u. a. enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers
- Eindeutige Identifikation durch Produktbezeichnung und Seriennummer
- Hinweis, welche grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie angewendet wurden
- Hinweis, zur Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine
- Ort, Datum & Unterschrift des Verantwortlichen
Wichtiger Unterschied zur Konformitätserklärung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet klar zwischen einer Maschine und einer unvollständigen Maschine. Deshalb ist es klar definiert, welche Art von Maschine welches Dokument bekommt. Eine vollständige Maschine bekommt eine Konformitätserklärung, eine unvollständige Maschine bekommt eine Einbauerklärung.
Warum ist sie wichtig?
Zum einen ist die Ausstellung einer Einbauerklärung Pflicht, um eine unvollständige Maschine in Verkehr bringen zu dürfen. Zum anderen können fehlerhafte oder fehlende Einbauerklärungen zu rechtlichen Problemen, Verzögerungen in der Auslieferung und im schlimmsten Fall zu Haftungsansprüchen führen. Eine professionell erstellte Einbauerklärung schützt Ihr Unternehmen vor diesen Auswirkungen.