Einbauerklärung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Einbauerklärungen für Ihre unvollständigen Maschinen – rechtssicher und richtlinienkonform. Damit Ihre Einbauerklärung alle relevanten Inhalte aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und anderen relevanten Richtlinien erfüllt.

Ihre Vorteile mit einer professionellen Einbauerklärung

Rechtssicherheit – Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
Zeitersparnis – Wir übernehmen die komplette Erstellung
Vermeidung von Haftungsrisiken – Fehlerfreie Einbauerklärungen schützt Ihr Unternehmen

So begleiten wir Sie bei der Einführung

Analyse der unvollständigen Maschine – Erfassung aller technischen Details
Rechts- & Normenprüfung – Abgleich mit Maschinenrichtlinie und ggf. anderen relevanten Richtlinien
Erstellung der Einbauerklärung – Inhalt, Formulierungen, Layout
Abstimmung mit Ihnen – Prüfung und Freigabe
Bereitstellung – Vollständige Einbauerklärung bereit zur Unterschrift
Dokumentanalyse, Person tippt auf einem Laptop.

So erstellen wir Ihre Einbauerklärung

Analyse der unvollständigen Maschine – Erfassung aller technischen Details
Rechts- & Normenprüfung – Abgleich mit Maschinenrichtlinie und ggf. anderen relevanten Richtlinien
Erstellung der Einbauerklärung – Inhalt, Formulierungen, Layout
Abstimmung mit Ihnen – Prüfung und Freigabe
Bereitstellung – Vollständige Einbauerklärung bereit zur Unterschrift

Praxisbeispiel

Einbauerklärung für ein Maschinenbauunternehmen aus der Zuführtechnik

Ausgangslage

Unvollständige Einbauerklärung, interne Diskussion, welche Inhalte genannt werden müssen.

Herausforderung

Erfüllung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie, Wissensstand aller Beteiligten angleichen

Lösung

Erstellung einer rechtskonformen Einbauerklärung inkl. Checkliste für alle Beteiligten.

Ergebnis

Reduzierung des internen Aufwands und positive Rückmeldungen der Endkunden.

Warum mit uns?
Ihre Vorteile mit
mt-redaktion

Als erfahrene Partner im Maschinen- und Anlagenbau wissen wir genau, worauf es bei der Einführung von Redaktionssystemen ankommt. Mit mehr als 8 Jahren Projekterfahrung unterstützen wir Sie von der Analyse bis zur erfolgreichen Implementierung – praxisnah, effizient und herstellerunabhängig. Unser Full-Service-Ansatz sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen aus einer Hand erhalten und Ihre Technische Dokumentation zukunftssicher aufstellen.

Partner & Kunden, die uns vertrauen.

Brauchen Sie eine rechtskonforme Einbauerklärung?

Was ist eine Einbauerklärung?

Eine Einbauerklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, das der Hersteller einer unvollständigen Maschine ausstellt. Sie bestätigt, dass die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht werden darf, obwohl sie noch nicht alle Sicherheitsanforderungen erfüllt – unter der Bedingung, dass sie erst nach Einbau in eine vollständige Maschine diese Anforderungen erfüllt.

Die Einbauerklärung muss u. a. enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Eindeutige Identifikation durch Produktbezeichnung und Seriennummer
  • Hinweis, welche grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie angewendet wurden
  • Hinweis, zur Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine
  • Ort, Datum & Unterschrift des Verantwortlichen

Wichtiger Unterschied zur Konformitätserklärung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet klar zwischen einer Maschine und einer unvollständigen Maschine. Deshalb ist es klar definiert, welche Art von Maschine welches Dokument bekommt. Eine vollständige Maschine bekommt eine Konformitätserklärung, eine unvollständige Maschine bekommt eine Einbauerklärung.

Warum ist sie wichtig?

Zum einen ist die Ausstellung einer Einbauerklärung Pflicht, um eine unvollständige Maschine in Verkehr bringen zu dürfen. Zum anderen können fehlerhafte oder fehlende Einbauerklärungen zu rechtlichen Problemen, Verzögerungen in der Auslieferung und im schlimmsten Fall zu Haftungsansprüchen führen. Eine professionell erstellte Einbauerklärung schützt Ihr Unternehmen vor diesen Auswirkungen.

Häufig gestellte Fragen: Einbauerklärung

Immer dann, wenn Sie als Hersteller oder Importeur eine unvollständige Maschine in Verkehr bringen.

Sie als Hersteller oder Importeur der unvollständigen Maschine.

Ja, sie muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht wird

 Dies kann zu Verzögerungen, Verkaufsstopps oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Nein. Das CE-Kennzeichen ist auf einer Einbauerklärung nicht zulässig. Denn für unvollständige Maschinen ist eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie nicht zulässig.

Wir erstellen Ihre Einbauerklärung – schnell und rechtskonform.